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   BVerfG, 16.06.1983 - 1 BvR 371/83, 1 BvR 372/83   

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https://dejure.org/1983,1490
BVerfG, 16.06.1983 - 1 BvR 371/83, 1 BvR 372/83 (https://dejure.org/1983,1490)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1983 - 1 BvR 371/83, 1 BvR 372/83 (https://dejure.org/1983,1490)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1983 - 1 BvR 371/83, 1 BvR 372/83 (https://dejure.org/1983,1490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 2 , Abs. 3 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerschuldverhältnis - Vereinbarkeit - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerschuldverhältnis ; Vereinbarkeit; Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerschuldverhältnis ; Vereinbarkeit; Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2435
  • MDR 1983, 907
  • NVwZ 1983, 667 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1983 - 1 BvR 371/83
    Soweit die Beschwerdeführer die Urteile des Bundesfinanzhofs angreifen, ist davon auszugehen, dass die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall allein Sache der dafür zuständigen Gerichte sind und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht unterliegen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1983 - 1 BvR 371/83
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsgebundenheit und Gemeinschaftsbezogenheit entschieden hat (vgl. BVerfGE 8, 274 [329]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1983 - 1 BvR 371/83
    Dabei ist auch das Motiv des Gesetzgebers zu beachten BVerfGE 13, 331 [343]).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1983 - 1 BvR 371/83
    Der abgetretene Erstattungsanspruch mag bereits im Zeitpunkt seiner Abtretung ein durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes vermögenswertes Recht sein (vgl. BVerfGE 45, 142 [179]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 335/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1983 - 1 BvR 371/83
    Durch Art. 3 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber nicht gehindert, Sonderregelungen für bestimmte Sachbereiche zu erlassen, wenn deren besondere Verhältnisse es fordern oder rechtfertigen (BVerfGE 21, 87 [91]).
  • BFH, 22.10.1981 - IV R 132/79

    Anpassung der Vorauszahlung - Landwirtsehegatte - Unentgeltlichen Übertragung des

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1983 - 1 BvR 371/83
    Die Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (vgl. BStBl II 1982, 123 ) und der Finanzgerichte, mittelbar gegen § 46 Abs. 2 und 3 AO 1977 .
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 75/97

    Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

    Die früher vertretene Auffassung, die Rechtskraft des angefochtenen Urteils trete nicht erst in dem Augenblick ein, in dem der Verwerfungsbeschluss formell rechtskräftig werde, weil der Verwerfungsbeschluss nur deklaratorische Wirkung habe (vgl. BFH in BFHE 103, 36, BStBl II 1971, 805) ist durch den Beschluss des GmS-OGB (in HFR 1984, 591) überholt (BFH-Beschluss vom 26. November 1986 VIII R 295/81, BFH/NV 1987, 108).

    Der dort verwendete Begriff der Statthaftigkeit stellt darauf ab, ob das Rechtsmittel "an sich" statthaft ist (vgl. GmS-OGB in HFR 1984, 591), d.h. für eine Entscheidung dieser Art überhaupt gegeben ist (vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 115 Tz. 8) und das angefochtene Urteil damit --von besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen abgesehen-- noch durch eine höhere Instanz überprüft werden kann (vgl. Tipke/Kruse, a.a.O., Vor § 115 Tz. 6, § 115 Tz. 3, 8, § 124 Tz. 2).

  • BFH, 15.12.1999 - XI R 76/97

    Verlustrücktrag - Feststellung des Verlustes - Festsetzungsverjährung - Hemmung

    Der hemmenden Wirkung der den Steuerbescheid 1988 betreffenden Revision steht nicht entgegen, dass sie von dem nicht postulationsfähigen Kläger persönlich eingelegt wurde und deshalb unwirksam war; die Revision war statthaft i.S. des Beschlusses des GmS-OGB (in HFR 1984, 591).
  • FG Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 1 K 150/97

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides; Auslegung einer Verfahrenserklärung ;

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